Z'ANDvillas
Parkordnung Z'ANDvillas

Resortregeln Z'AND Villas

PARKORDNUNG "DE GROOTE DUYNEN"

Besucher

(Übernachtende) Gäste müssen im Büro von Z'andvillas angemeldet werden. Die für die Villa höchstzulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden. Übernachtende Gäste werden registriert und müssen die vorgeschriebene Touristenabgabe zahlen. Alle Besucher und Gäste müssen sich an die in dieser Parkordnung beschriebenen Regeln halten. 

Villa und Inventar

Alle Villen sind mit eigenem Inventar ausgestattet. Es ist nicht erlaubt, Möbel aus der Villa mit nach draußen zu nehmen. Einrichtungsgegenstände und Gartenmöbel dürfen nicht zu anderen Villen mitgenommen werden. 

Der Mieter der Villa haftet für die ordnungsgemäße Nutzung der Villa, des Außenbereichs, des in der Villa vorhandenen Inventars, aller Geräte und der zusätzlich gebuchten Gegenstände. Eventuelle Beschädigungen müssen vom Mieter umgehend bei Z'andvillas gemeldet werden.

Benutzung der Straßen und Wege 

Es ist nicht erlaubt, die Villa und Parkeinrichtungen anders als über die vom Ferienpark dazu vorgesehenen Straßen, Wege und andere Zugangsmöglichkeiten zu erreichen und wieder zu verlassen oder die Straßen und Wege zu anderen Zwecken zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, mit dem Auto auf Rad- oder Fußwegen, in Gärten oder auf Grünflächen zu fahren. 

Auf dem Parkgelände gelten die üblichen Verkehrsregeln. Davon abweichend beträgt die auf dem Parkgelände zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge 15 km/h, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 

Parken

Der Muschelweg vor der Villa ist zum parken von höchstens 2 Personenwagen bestimmt. Es ist nicht erlaubt, im Garten, auf dem Rasen, auf Straßen, Wegen und anderen Flächen zu parken.

Wege, Zufahrtstraßen und Schranken müssen jederzeit für Parkverwaltung und Rettungsdienste frei zugänglich sein und dürfen nicht durch Fahrzeuge und andere Objekte blockiert werden. 

Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile und andere Outdoor-Unterkünfte, Boote, Anhänger und andere Fahrzeuge, die keine Personenkraftfahrzeuge sind, sind auf dem Parkgelände verboten.

Bei Missachtung dieser Parkregeln behält sich Z'andvillas das Recht vor, das Fahrzeug vom Parkgelände zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. 

Ruhezeiten und Lärmbelästigung

Gäste des Ferienparks haben alles zu unterlassen, was bei anderen Benutzern der Villen Ärgernis erregen könnte (die Beurteilung dessen bleibt Z'andvillas überlassen). Es ist nicht erlaubt, auf gemeinschaftlich genutzten Flächen störende Geräusche durch Menschen, Tiere, technische Geräte und dergleichen zu verursachen. 

Von 22.00 bis 8.00 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden. Das bedeutet unter anderem, dass andere Bewohner oder Benutzer nicht von Radio, Fernseher oder anderen Geräuschen gestört werden dürfen. 

Haustiere

Außerhalb der Villa haben Haustiere an der Leine geführt zu werden. Der Kot des Vierbeiners ist vom Besitzer und/oder Betreuer des Tieres unverzüglich zu beseitigen. 

Müll

In, um und auf der Villa darf kein Müll zurückgelassen werden. Müll muss vom Mieter selbst sortiert und in den dazu bestimmten Müllcontainern deponiert werden. Aus Hygienegründen und um Ungeziefer und andere unerwünschte Gäste fernzuhalten, ist es nicht erlaubt, Müllsäcke (und Einzelmüll) außerhalb der Container zu lagern. 

Offenes Feur

Offenes Feuer ist strengstens verboten! Aufgrund des hohen Brandrisikos ist es verboten, Feuerwerk zu zünden sowie brennende Zigaretten und Zündhölzer wegzuwerfen. Es ist ebenso verboten, feuergefährliche und/oder explosive Stoffe auf das Parkgelände mitzunehmen. Es ist erlaubt, einen Grill zu verwenden. Als Brennmittel dürfen ausschließlich Strom, Gas und Holzkohle verwendet werden.

Gewässer 

Die Gewässer von De Groote Duynen sind nicht zum Schwimmen, Angeln oder anderweitige Wassersportarten vorgesehen. Jegliche Nutzung der Wasserflächen geschieht auf eigenes Risiko. Kleine, nicht motorisierte Boote mit einer maximalen Breite von 1,50 Metern, einer maximalen länge von 3,00 Metern und einem Für die Gewässer geeigneten Tiefgang sind zugelassen. Anlegen ist ausschließlich an Bootsstegen gestattet.

Bei Nichteinhaltung dieser Regeln und Nichtbefolgung der Anweisungen der Mitarbeiter von Z'andvillas behält sich Z'andvillas das Recht vor, den Mieter und alle anderen Benutzer unverzüglich des Parks zu verweisen, ohne dass eine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils davon erfolgt.

Für den Aufenthalt im Ferienpark "De Groote Duynen" gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Z'andvillas.